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Anwaltliche Mediation in Münster – Kanzlei Am Stadtgraben

Sie möchten eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden? Dann bietet sich in vielen Fällen eine Mediation an. Da die Bedeutung von anwaltlich begleitenden Mediationsverfahren ständig wächst, haben Sie bei unserer Kanzlei in Münster die Möglichkeit, Mediationsverfahren in verschiedenen Rechtsgebieten in Anspruch zu nehmen.

Was ist eine anwaltliche Mediation?

Das Ziel einer außergerichtlichen Mediation ist es, eine Streitbeilegung zweier opponierender Parteien zu erzielen. Der Mediator tritt als zielorientierter Vermittler zwischen den streitenden Parteien auf. Er ist unabhängig und neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf den Streitgegenstand.

Eine Mediation kann nicht nur bei Familienkonflikten im Erb- und Familienrecht, sondern auch bei Wirtschaftsstreitigkeiten, bei Streitigkeiten im Arbeit & Beruf oder bei einem Nachbarschaftsstreit zum Einsatz kommen. Das Ziel des Mediationsverfahrens ist es, eine gemeinsame Lösung zur Beilegung des Konflikts zu entwickeln. Dafür ist ein objektives Verständnis für die eigene Situation und die des Konfliktpartners notwendig. Die streitenden Parteien sprechen dabei direkt miteinander – und nicht etwa über ihre Anwälte.

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Eine Mediation kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn die Fronten bereits verhärtet sind und eine außergerichtliche Einigung nicht mehr möglich erscheint. Wichtig ist nur, dass beide Streitparteien dem Verfahren offen gegenüber stehen. Eine Mediation funktioniert nur auf freiwilliger Basis. Beide Parteien müssen daran interessiert sein, den Streit einvernehmlich zu lösen.

Der Mediator tritt als Vermittler zwischen den Parteien auf und führt die Verhandlungen, ohne dabei Partei zu ergreifen. Das Ziel ist es nicht, den Streifall zu entscheiden, sondern die Streitenden dabei zu unterstützen, selbst gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten. Die anwaltliche Mediation führt zu Ergebnissen, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Sie wird deshalb von den Konfliktparteien oftmals als befreiend und positiv bewertet.

Ob Streit innerhalb der Familie oder Ärger mit dem Geschäftspartner oder Nachbarn – ein Mediationsverfahren kann ein guter Weg zur Beilegung eines Streits sein. Es bietet sich insbesondere dann an, wenn zukünftig eine weitere Zusammenarbeit oder ein Zusammenleben ermöglicht werden soll.


Andreas Meyer-Ondereyck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155


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